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   BSG, 20.06.2017 - B 5 RS 52/16 B   

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https://dejure.org/2017,28274
BSG, 20.06.2017 - B 5 RS 52/16 B (https://dejure.org/2017,28274)
BSG, Entscheidung vom 20.06.2017 - B 5 RS 52/16 B (https://dejure.org/2017,28274)
BSG, Entscheidung vom 20. Juni 2017 - B 5 RS 52/16 B (https://dejure.org/2017,28274)
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  • BSG, 09.04.2002 - B 4 RA 31/01 R

    Zugehörigkeit zu einem Zusatzversorgungssystem - Beitrittsgebiet - technischer

    Auszug aus BSG, 20.06.2017 - B 5 RS 52/16 B
    Er benennt insbesondere weder Rechtssätze aus der angefochtenen Entscheidung des LSG sowie der Entscheidung des 4. Senats des BSG zum Az "B 4 RA 31/01 R", noch kommt denkbar die Abweichung des LSG von einem tragenden Rechtssatz des BSG in Betracht, wenn letzteres schon nach dem eigenen Vorbringen des Klägers über die angesprochene Frage nicht zu entscheiden hatte.
  • BSG, 26.06.2006 - B 1 KR 19/06 B

    Zulassung der Revision wegen Divergenz wegen etwaiger Rechtsprechungsabweichungen

    Auszug aus BSG, 20.06.2017 - B 5 RS 52/16 B
    Der Kläger hat auch eine Abweichung (Divergenz) iS von § 160 Abs. 2 Nr. 2 SGG nicht in der erforderlichen Weise bezeichnet (zu den Anforderungen s zB BSG Beschluss vom 16.7.2004 - SozR 4-1500 § 160a Nr. 4 RdNr 6; BSG Beschluss vom 26.6.2006 - SozR 4-1500 § 160 Nr. 10 RdNr 4).
  • BSG, 16.07.2004 - B 2 U 41/04 B

    Unzulässigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BSG, 20.06.2017 - B 5 RS 52/16 B
    Der Kläger hat auch eine Abweichung (Divergenz) iS von § 160 Abs. 2 Nr. 2 SGG nicht in der erforderlichen Weise bezeichnet (zu den Anforderungen s zB BSG Beschluss vom 16.7.2004 - SozR 4-1500 § 160a Nr. 4 RdNr 6; BSG Beschluss vom 26.6.2006 - SozR 4-1500 § 160 Nr. 10 RdNr 4).
  • BSG, 12.05.1999 - B 4 RA 181/98 B

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BSG, 20.06.2017 - B 5 RS 52/16 B
    Aus dem Vorbringen des Beschwerdeführers selbst eine Rechtsfrage zu formulieren, der möglicherweise grundsätzliche Bedeutung zukommen könnte, ist nicht Aufgabe des Beschwerdegerichts (vgl BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 26 S 48).
  • BSG, 02.03.1976 - 11 BA 116/75

    Rechtsfrage - Klärungsbedürftigkeit - So gut wie unbestritten - Darlegungslast -

    Auszug aus BSG, 20.06.2017 - B 5 RS 52/16 B
    Um seiner Darlegungspflicht zu genügen, muss ein Beschwerdeführer mithin folgendes aufzeigen: (1) eine konkrete Rechtsfrage, (2) ihre (abstrakte) Klärungsbedürftigkeit, (3) ihre (konkrete) Klärungsfähigkeit sowie (4) die über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung der von ihm angestrebten Entscheidung, also eine Breitenwirkung (BSG SozR 1500 § 160 Nr. 17 und § 160a Nr. 7, 11, 13, 31, 59, 65).
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